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Sachkundevortrag

Die Erlangung des Sachkundenachweises ist vom ÖKV vorgeschrieben und es ist dazu vom künftigen Hundehalter eine mindestens zweistündige theoretische Ausbildung zu absolvieren. Dabei werden allen Teilnehmern eine Präsentation mit 100 Tafeln/Folien über nachstehende Punkte vorgetragen:

  • Grundzüge über die gesetzlichen Bestimmungen

  • Verordnungen hinsichtlich Hundehaltung der Landeshauptstadt Klagenfurt

  • Mindestanforderung für die Haltung von Hunden

  • Haftung des Hundeführers

  • Kauf/Rasseauswahl und Kosten

  • Gesundheit

  • Impfung/Grenzübertritt

  • Erste Hilfe

  • Ernährung und Fütterung

  • Bausteine des Hundefutters

  • Körpersprache

  • Was sind Triebe

  • Leben- und Lernphasen

  • Verwahrung des Hundes

  • Versicherung

  • Bestimmungen in anderen Ländern

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes ist mittels einer Urkunde des Ausbildungsvereines (Mitglied des ÖKV) zu bestätigen und vom Vorsitzenden und des Ausbildungsverantwortlichen zu unterfertigen.