Sachkundevortrag
Die Erlangung des Sachkundenachweises ist vom ÖKV vorgeschrieben und es ist dazu vom künftigen Hundehalter eine mindestens zweistündige theoretische Ausbildung zu absolvieren. Dabei werden allen Teilnehmern eine Präsentation mit 100 Tafeln/Folien über nachstehende Punkte vorgetragen:
Grundzüge über die gesetzlichen Bestimmungen
Verordnungen hinsichtlich Hundehaltung der Landeshauptstadt Klagenfurt
Mindestanforderung für die Haltung von Hunden
Haftung des Hundeführers
Kauf/Rasseauswahl und Kosten
Gesundheit
Impfung/Grenzübertritt
Erste Hilfe
Ernährung und Fütterung
Bausteine des Hundefutters
Körpersprache
Was sind Triebe
Leben- und Lernphasen
Verwahrung des Hundes
Versicherung
Bestimmungen in anderen Ländern
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes ist mittels einer Urkunde des Ausbildungsvereines (Mitglied des ÖKV) zu bestätigen und vom Vorsitzenden und des Ausbildungsverantwortlichen zu unterfertigen.




