VereinTeamKurseTermine 2012MedienArchivLinks

Platzordnung

Mit Beitritt zum Verein oder Teilnahme an einem Kurs verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Platzordnung.

Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes, der ÖKV Trainer & deren Co-Trainern Folge zu leisten.

Es wird erwartet, dass sich Kursplatzbenützer gegenseitig mit gebührender Achtung und rücksichtsvoll verhalten. Der Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären. Bei nicht einhalten des Vorfalls entscheidet der Vorstand über weitere disziplinäre Maßnahmen.

Hunde können nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren.

Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde, ohne Ausnahme, an der Leine zu führen.

Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen gesund und geimpft sein. Der Impfpass ist bei der Anmeldung vorzulegen und wird jährlich kontrolliert.
Kranke Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes ausgeschlossen und sind dem ÖKV Trainerteam zu melden.

Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Trainern auf den Platz gebracht werden (auch außerhalb der Kurszeiten).

„Raufer“ oder bissige Hunde sind grundsätzlich, ohne spezielle Aufforderung der ÖKV Trainer, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.

Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen.

Innerhalb des Ausbildungsplatzes besteht absolutes Handy- & Rauchverbot!

Es ist nicht gestattet Hunde auf dem Kursplatz spielen oder frei umherlaufen zu lassen (ausgenommen sind Welpen- und Junghundetraining). Insbesondere ist auf trainierende Hundeführer immer Rücksicht zu nehmen (Rücksprache mit dem betreffenden Trainer oder Hundeführer, der gerade am Platz arbeitet).
Werden Übungen ausgesetzt, so ist in dieser Zeit der Hund so zu verwahren, dass kein Hundeführer oder Hund im Training gestört wird.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Eine Hunde(halter)haftpflichtversicherung wird daher verlangt. Der Hundehalter/-führer haftet daher grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Geschädigten direkt abzuwickeln.

Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Kursplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den in den Boxen oder Zwingern verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern

 Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Trainer Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.
Das Benützen der Trainingsgeräte (Schutz, Agility, Breitensport) für Kursteilnehmer ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Trainers erlaubt.

Um Reinhaltung des Kursplatzes und Sauberkeit in der Kantine und in den Toilettenanlagen wird im eigenen Interesse gebeten.

Die Kurszeiten sind generell einzuhalten. Änderungen oder Ausfälle der Trainingseinheiten sind jederzeit dem Vorstand vorbehalten.

Über die Höhe der Gebühren oder Beiträge entscheidet der Vorstand. Der Kursbeitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ein einmaliges Schnuppertraining ist aber gegen vorherige Absprache mit dem Trainer möglich. Eingezahlte Kursbeiträge werden nicht rückerstattet.

Der Mitgliedsbeitrag muss jährlich entrichtet werden. Bei einer Anmeldung zwischen dem 01.09. und dem 20.11. ist nur der halbe Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten.

Der Unkostenbeitrag für etwaige Ausbildungsmöglichkeiten (Gebrauchshundesport, Agility und Breitensport) wird vom Vorstand festgesetzt.
Das Schutztraining mit ortsgruppenfremden Personen ist untersagt. Bei zuwiderhandeln wird der Platzverweis ausgesprochen.

Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.

Die Mitnahme von Hunden in das Vereinshaus ist nicht gestattet!

Allfällige Beschwerden und Anregungen sind an den Vorstand zu richten.

Bei groben Verstößen behält sich der Vorstandsvorsitzende oder sein Beauftragter entsprechende Maßnahmen vor.